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   BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85   

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https://dejure.org/1985,9528
BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85 (https://dejure.org/1985,9528)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1985 - 1 StR 520/85 (https://dejure.org/1985,9528)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1985 - 1 StR 520/85 (https://dejure.org/1985,9528)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafmaßbestimmung nach Schuldschwere und Tatunrecht im Einzelfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Betrug - Vorliegen besonderer Umstände in der Tat

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 360; 1984, 361; BGH GA 1982, 39; weitere Nachweise bei Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 sowie bei Müller NStZ 1985, 158, 160) reicht es für die Bejahung der Voraussetzungen der erwähnten Vorschrift aus, wenn bei wertender Gesamtbetrachtung Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen.

    Bei der Gesamtwertung kann ins Gewicht fallen, daß keine der verhängten Einzelstrafen sechs Monate übersteigt (vgl. dazu BGHSt 29, 370, 373) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].

    Mit dem Zeitablauf kann sich aber das Bedürfnis nach Vollstreckung einer Freiheitsstrafe verringern (BGHSt 29, 370, 372) [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80].

  • BGH, 15.10.1980 - 3 StR 351/80

    Strafaussetzung - Richter - Bindung des Richters - Ermessen des Richters -

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 360; 1984, 361; BGH GA 1982, 39; weitere Nachweise bei Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 sowie bei Müller NStZ 1985, 158, 160) reicht es für die Bejahung der Voraussetzungen der erwähnten Vorschrift aus, wenn bei wertender Gesamtbetrachtung Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen.
  • BGH, 27.03.1984 - 1 StR 104/84

    Strafaussetzung zur Bewährung - Strafaussetzung bei einer Verurteilung zur

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 29, 370, 371 [BGH 22.10.1980 - 3 StR 376/80]/372; BGH NStZ 1981, 61, 62; 1984, 360; 1984, 361; BGH GA 1982, 39; weitere Nachweise bei Mösl NStZ 1983, 493, 495/496 sowie bei Müller NStZ 1985, 158, 160) reicht es für die Bejahung der Voraussetzungen der erwähnten Vorschrift aus, wenn bei wertender Gesamtbetrachtung Milderungsgründe von besonderem Gewicht vorliegen, die eine Strafaussetzung trotz des erheblichen Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der Höhe der verhängten Strafe widerspiegelt, als nicht unangebracht und als den vom Strafrecht geschützten Interessen nicht zuwiderlaufend erscheinen lassen.
  • BGH, 18.11.1969 - 5 StR 545/69

    Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bei mehreren gleichartigen

    Auszug aus BGH, 06.11.1985 - 1 StR 520/85
    Die Begehung mehrerer Taten kann die Annahme von besonderen Umständen im Sinne des § 47 Abs. 1 StGB rechtfertigen (BGH, Urt. vom 18. November 1969 - 5 StR 545/69 - bei Dallinger MDR 1970, 196; Hirsch in LK 10. Aufl. § 47 Rdn. 8, 23).
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